Mediation in Strafsachen: außergerichtlicher Tatausgleich

Was passiert in einem außergerichtlichen Tatausgleich (sogenannten "Täter-Opfer-Ausgleich")?

 

Professionelle Mediatoren beraten und begleiten Menschen, die als Geschädigte und Beschuldigte über ein Strafverfahren miteinander verbunden sind. In einem geschützten Rahmen unterstützen sie diese bei der Konfliktaufarbeitung und der Entwicklung tragfähiger Lösungen.

 

Eine Straftat hat viele unangenehme Folgen für alle Beteiligten. Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) kann den Schaden begrenzen und eine außergerichtliche Wiedergutmachung der geschenen Ungerechtigkeiten erreichen.

 

Ein ausgebildeter Konfliktvermittler (Mediator) schafft als allparteilicher Dritter die Möglichkeit, im direkten Kontakt gemeinsam über die Tat zu sprechen und den Konflikt zu bearbeiten. Geschädigter und Beschuldigter können so zusammen mögliche Lösungen entwickeln.

 

Das Verfahren des TOA ermöglicht:

  • in einem geschützten Rahmen mit einem neutralen Vermittler (ohne die andere Konfliktpartei) über das Vorgefallene zu sprechen.
  • den Konfliktgegner auf Wunsch auf "neutralem Boden" zu treffen.
  • gemeinsam eine Lösung des Konfliktes zu suchen.
  • eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind.
  • eine Abmachung zu treffen, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll, falls man sich weiter begegnen muss oder möchte.

 

Mehr Informationen unter www.toa-bw.de

oder bei Dialog e.V. Heidelberg: 06221 / 16 50 11; Email: dialoghd@web.de